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1994-09-01
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3KB
|
52 lines
Vertrieb durch Haendler
Vereinbarung und Information
Gueltig ab 11-01-92
-----------------------------
Begrenzte Lizenz zum Kopieren der Software
------------------------------------------
Als Haendler wird ihnen eine eingeschraenkte Lizenz zum Kopieren von
STARFIRE zugestanden. Sie duerfen STARFIRE im Rahmen dieser Lizenz
nur kopieren, um Benutzern eine Installationsdiskette zur Verfuegung
zu stellen, die es ihnen ermoeglicht, das Programm im Rahmen der
Lizenzvereinbarung auszuprobieren.
STARFIRE darf nur in der unveraenderten Originalfassung kopiert werden!
-> Das Programm darf nicht verkauft werden und es darf auch keine Gebuehr
erhoben werden, es sei denn Sie haben eine schriftliche Ermaechtigung.
-> Haendler die Public Domain Software vertreiben duerfen keine Gebuehr
fuer STARFIRE an sich erheben. Jedoch ist es gestattet, fuer
das Speichermedium (i.A. Diskette) eine Vertriebsgebuehr zu erheben,
die allerdings 8 DM (bzw. den entsprechenden Gegenwert in der lokalen
Waehrung nicht ueberschreiten darf). Ausserdem muessen die unten
genannten Bedingungen eingehalten werden.
Haendler muessen...
-------------------
1. Kaeufer einer Diskette, die die STARFIRE Distribution enthaelt,
darauf aufmerksam machen, dass die Vertriebsgebuehr sie in keinster
Weise von der Verpflichtung entbindet, sich innerhalb von 60 Tagen
als Benutzer registrieren zu lassen- oder das Programm nach Ablauf
dieser einmaligen Probezeit nicht weiter zu benutzen.
2. Die obige Aussage muss ausnahmslos in gedruckter Form direkt auf
der Diskette (bzw. allgemein dem Vertriebsmedium) angebracht und
deutlich lesbar sein.
3. Falls STARFIRE auf einer Diskette (ausgenommen sind CD-ROMS) vetrieben
wird, duerfen sich auf der Diskette keine anderen Programme befinden,
es sei denn die Diskette enthaelt eine Anleitung wie man mit Hilfe der
gegebenen Dateien eine Installationsdiskette fuer STARFIRE erzeugen kann.
4. Betreibern von elektronischen Nachrichtensystemen (bulletin board
systems, BBS) ist es gestattet, STARFIRE in ihr System zu posten
und es damit den Benutzern des Systems zugaenglich zu machen - dabei
MUESSEN DIE OBEN ANGEGEBENEN BEDINGUNGEN STRIKT EINGEHALTEN WERDEN.
Eine Gebuehr fuer die Benutzung des BBS kann erhoben werden, allerdings
darf kein spezielle Gebuehr fuer das Kopieren von STRFIRE vom System
verlangt werden, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung
von Juergen Egeling Computer vor.
Haendler die STARFIRE gerne vertreiben moechten, koennen sich fuer
eine Vertriebsvereinbarung an Juergen Egeling Computer wenden.